Wenn Sie einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen gemäß dem Sozialgesetzbuch verschiedene Leistungen zur Verfügung, die Ihnen und Ihrer privaten Pflegeperson dabei helfen, den Pflegealltag zu erleichtern. Ihre Pflegekasse übernimmt Kosten in Höhe von bis zu 4.000€ pro Jahr, die sich aus den Entlastungsleistungen und den Leistungen der Verhinderungspflege zusammensetzen.
Staatlich anerkannt vom Land Niedersachsen.
Wir rechnen direkt mit ihrer Pflegekasse ab!
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf monatlich 125 € zur Entlastung von Angehörigen und Pflegenden.
Jährlich ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1.500 €.
Die Pflegekasse stellt ein Budget von 1.612 € pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege bereit.
Die Hälfte des Kurzzeitpflegegeldes kann zusätzlich genutzt werden, sodass bis zu 2.418 € pro Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.
Für Kunden, die die Kosten selbst tragen möchten, bieten wir individuelle Abrechnungsmöglichkeiten an.
Der Stundensatz für unsere Dienstleistungen kann bei uns erfragt werden.
Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung.
Unser Team steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen bei allen Schritten des Antragsverfahrens, um sicherzustellen, dass Sie die benötigte Unterstützung erhalten.
"Bei Fragen zu unseren Leistungen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich persönlich beraten!"
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